Maklergebühr (bemiddelingskosten): wann du nicht zahlen musst
Kurz gesagt
Arbeitet der Makler oder Vermittler (makelaar, bemiddelaar) für den Vermieter deiner neuen Wohnung oder deines Zimmers, darf er von dir als Mieter keine Gebühr verlangen. Das steht in Artikel 7:417 Absatz 4 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Burgerlijk Wetboek). Wie die Gebühr heißt, spielt keine Rolle: Auch „Verwaltungskosten“ oder „Vertragskosten“ können unter dieses Verbot fallen.
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Die Regel: Arbeitet der Makler für den Vermieter, zahlst du keine Provision
Hat der Vermieter den Makler mit dem Inserat beauftragt, arbeitet der Makler für ihn, und der Vermieter zahlt die Provision. Von dir darf der Makler nur dann eine Gebühr verlangen, wenn er ausschließlich für dich arbeitet, zum Beispiel weil du ihn selbst mit der Suche beauftragt hast. Das gilt für Sozialwohnungen, für Wohnungen im freien Sektor und für Zimmer.
Vorsicht bei versteckten Gebühren
Lass dir schriftlich erklären, wofür jede einzelne Gebühr ist. Der Vermieter darf nur dann Kosten verlangen, wenn du dafür etwas bekommst, zum Beispiel ein Namensschild. Für das Aufsetzen des Vertrags zahlst du nichts, und Schlüsselgeld (sleutelgeld) ist verboten. Häufige Bezeichnungen:
- Verwaltungskosten (administratiekosten)
- Vertragskosten (contractkosten)
- Schlüsselgeld (sleutelgeld) oder eine „Einschreibegebühr“
Schon gezahlt? So forderst du das Geld zurück
- Schreib dem Makler eine E-Mail, fordere das Geld zurück und verweise auf Artikel 7:417 Absatz 4 Burgerlijk Wetboek.
- Häng die Rechnung, den Zahlungsbeleg und das Inserat an.
- Setz eine Frist, zum Beispiel 14 Tage.
- Lehnt der Makler ab, hol dir eine kostenlose Rechtsauskunft beim Juridisch Loket. Notier dir das Datum jedes Schritts.
Häufige Fragen
Darf der Makler „Verwaltungskosten“ verlangen?
Arbeitet der Makler für den Vermieter, ändert der Name der Gebühr nichts am Verbot. Entscheidend ist, für wen der Makler arbeitet, nicht wie er die Gebühr nennt.
Woran erkenne ich, für wen der Makler arbeitet?
Hat der Makler das Zimmer oder die Wohnung im Auftrag des Vermieters inseriert oder kümmert er sich um dessen Angelegenheiten, arbeitet er für den Vermieter. Du kannst den Makler auch schriftlich danach fragen.
Weitere Ratgeber auf Deutsch
Quellen
- Niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch (Burgerlijk Wetboek), Art. 7:417
- Rijksoverheid: Welche Zusatzkosten der Vermieter verlangen darf
- Juridisch Loket: kostenlose Rechtsauskunft
Fakten geprüft am 15. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.